Der größte Unterschied zwischen beiden Formen ist: Bei der Finanzierung zahlt der Finanzierungsnehmer eine monatliche Rate mit dem Ziel, das Fahrzeug nach Ablauf am Ende zu kaufen. Beim Leasing zahlen Sie eine monatliche Rate, um das Fahrzeug zu nutzen und es nicht zu erwerben. Bei beiden Formen haben Sie die Möglichkeit, eine Anzahlung zu leisten und damit die monatlichen Raten niedrig zu halten.
Wissenswertes über Finanzierung und Leasing
Bei der Finanzierung zahlen Sie Umsatzsteuer. Es spielt keine Rolle, ob Sie das Fahrzeug zurückgeben oder erwerben möchten. Beim Leasing möchten Sie das Fahrzeug nur nutzen, nicht erwerben. Hier zahlen Sie nur Umsatzsteuer auf die monatlichen Raten. Nach Ende eines Leasingvertrags kann bei Mängeln am Fahrzeug auch ein Minderwerts-Ausgleich vom Leasinggeber verlangt werden. Beim Leasing wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Wenn Sie ein Fahrzeug finanzieren, werden Sie auch Eigentümer des Fahrzeugs. Sie können das Auto dann so nutzen, wie Sie es möchten. Beim Leasing ist der Eigentümer der Leasinggeber bzw. der Autohändler. In den meisten Fällen schreibt der Leasinggeber vor, nach wie viel gefahrenen Kilometer eine Inspektion erfolgen sollte. Sie zahlen hier nur für die Nutzung des Fahrzeugs. Weitere Informationen über Leasing erfahren Sie auf der verlinkten Website. Hier können Sie mehr erfahren.
Vergleich Leasing und Finanzierung
Leasing hat verschiedene Vorteile. Im Vergleich zur Finanzierung sind die monatlichen Leasingraten niedriger. Außerdem sind die Laufzeiten für Leasingverträge auch kürzer. In der Regel betragen die Laufzeiten für Leasingverträge zwischen zwei und fünf Jahre. Reparaturen fallen in der Regel nicht an. Ein Finanzierungsvertrag kann eine Laufzeit über zehn Jahre haben. Der Vorteil beim Leasing ist, dass Sie nach Ende des Leasingvertrags die Möglichkeit haben, sich ein anderes Auto auszusuchen und zu leasen. Im Grunde genommen können Sie beim Leasing immer ein neuwertiges und modernes Fahrzeug fahren. Unterschieden wird zwischen Restwertleasing und Kilometerleasing.
Beim Restwertleasing wird vorher vertraglich zwischen Leasinggeber und Leasinggeber festgelegt, welchen Restwert das Fahrzeug nach Ablauf des Zeitraums hat. Falls der vereinbarte Wert des Fahrzeugs unterschritten wird, wird ein Minderwerts-Ausgleich fällig.
Beim Kilometerleasing wird eine Kilometerleistung vertraglich festgelegt, die der Leasingnehmer mit dem Fahrzeug fahren darf. Es wird auch eine Summe festgelegt, falls die vereinbarte Kilometerleistung über- oder unterschritten wird. Wenn Sie weniger mit dem Fahrzeug fahren, bekommen Sie Geld für die nicht gefahrenen Kilometer zurück. Ein höheres Risiko besteht beim Restwertleasing. Hierbei sollten Sie unbedingt prüfen, wie realistisch der vereinbarte Restwert ist.
Wenn Sie sich für die Finanzierung entscheiden, werden Sie das Fahrzeug zum Preis erwerben, der vertraglich festgelegt wurde. Der Zustand des Fahrzeugs spielt in diesem Fall keine Rolle. Der Kilometerstand, Kratzer oder Beulen haben keine Aussagekraft.
Für Selbstständige und kleine Firmen kann Leasing vorteilhaft sein. Die monatlichen Raten sind gering. Außerdem wird keine Umsatzsteuer fällig. Natürlich kann sich Leasing auch für Privatpersonen lohnen, die nur an der Fahrzeugnutzung interessiert sind. Beim Leasing sind in den Monatsraten alle wichtigen Kostenpunkte enthalten, z. B. Wartungs- und Versicherungskosten oder andere Service-Pakete für Inspektionen.