Es gibt viele Anbieter, die sämtliche Aufwendungen als Kosten auf die Rechnung schreiben, nicht alles davon ist jedoch zulässig. Die reinen Kosten für den Abschleppvorgang, sowie jene für die Vorbereitung dieses Vorgangs dürfen aber aufgelistet werden.
Unter letztere Fallen zum Beispiel Ermittlungskosten, die notwendig sind, um den Autofahrer kontaktieren zu können. Spezielle Kosten wie beispielsweise die Überwachung von Plätzen beim Supermarkt haben nichts auf der Rechnung für den Fahrzeughalter zu tun. In Zweifelsfällen macht es Sinn, einen Anwalt zu kontaktieren.
Zusätzlich können Standgebühren anfallen. Diese sind in Ordnung, sofern sie sich im realistischen Rahmen bewegen. Die Kosten auf der Rechnung sollten immer genau geprüft werden, vor allem wenn sie sehr hoch sind. Oft kann nämlich ein Gericht anders entscheiden und es muss nur ein Teil des Preises tatsächlich gezahlt werden.
Viele Autofahrer lassen sich jedoch schnell auf alle Forderungen des Abschleppdienstes ein, denn sie wollen ihr Auto schließlich schnellstmöglich wiederhaben. Dieses Vorgehen wird im Zivilrecht „Zurückbehaltungsrecht“ genannt. Nicht selten setzt ein Abschleppservice dies als Druckmittel ein. Darauf sollte sich jedoch kein Autofahrer einlassen, sondern im Zweifelsfall lieber einen spezialisierten Anwalt kontaktieren.
Es gibt auch spezielle Fälle, wo es sehr hilfreich sein kann, wenn man die eigenen Rechte gut kennt. Denn neben überteuerten Preisen kann der Dienstleister schon mit einigen Umwegen seine Argumentation untermauern. Es sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob das Auto möglicherweise ungerechtfertigt abgeschleppt wurde. Mit Polizei und Ordnungsamt zu diskutieren ist nicht wirklich sinnvoll, beim Abschleppen von privatem Grundbesitz sieht das anders aus.
Hier hat der Fahrzeughalter immer die Möglichkeit, die Angelegenheit vom Anwalt prüfen zu lassen. Das kann der Fall sein, wenn das Auto am Wochenende oder in den späten Nachtstunden von einem leeren Supermarktparkplatz abgeschleppt wurde. Sehr oft muss der Autofahrer hier nicht für die Kosten aufkommen, da diese Handlung von Seiten der Eigentümer als unverhältnismäßig gilt. Dasselbe gilt auch für Grundstücke, die über keine ausreichende Beschilderung über unberechtigtes Parken verfügen.
Wer die Forderungen der Abschleppfirma akzeptiert, der sollte sein Auto schnell wieder zurückbekommen. Jedoch hat man auch vorher das Recht, den Standort des Fahrzeuges zu erfahren. Im Zweifelsfall hilft es mit Polizei oder Anwalt zu drohen. Auch bei der Zahlung ist es am besten, sie nur unter Vorbehalt durchzuführen und sich eine Quittung ausstellen zu lassen.
Bekommt man das Auto selbst nach beglichener Rechnung nicht zurück, kann man sich Hilfe vom Amtsgericht holen. Dort lässt sich eine einstweilige Verfügung einreichen. Auch ist es möglich, eine Nutzungsausfallentschädigung zu bekommen. Hier macht es Sinn, einen erfahrenen Anwalt aufzusuchen.
Sollte es während des Abschleppvorgangs tatsächlich zu Beschädigungen am Auto kommen, wird es haarig. Denn es liegt am Autofahrer selbst, den Beweis für die Schäden durch den Transport zu erbringen. Dazu muss man durch Fotos nachweisen können, dass mögliche Dellen oder Kratzer noch nicht existierten, bevor der Dienstleister den Wagen abgeschleppt hat.
Das können aber nur die wenigsten Fahrzeughalter. Falsche Beschuldigungen helfen hier nicht weiter. Auch die Abschleppdienste wollen sich vor Schadensersatzansprüchen schützen und fotografieren das Fahrzeug meist, bevor sie mit dem Abschleppvorgang beginnen.
Donnerstag, 09 September 2021 12:11
Welche rechtlichen Aspekte muss man beachten und wie kann man richtig mit der Abschleppfirma umgehen?
Bevor man mit dem Abschleppservice debattiert und die Rechnung einzahlt, sollte man wissen, was überhaupt auf die Rechnung darf und welche Dienste man bezahlen muss.
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Auto